Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
Schweigen hierzu untergräbt das Völkerrecht und die regelbasierte Ordnung.
Nach Art. 51 und Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta lässt sich kein rechtlicher Rahmen für diese Angriffe erkennen.
Die Ausweitung des Selbstverteidigungsrechts auf präventive Angriffe ist eine gefährliche Praxis die die internationale Rechtsordnung schwächt.
Botschafter Nili schrieb auf der Plattform "X":
Es besteht kein Zweifel: Der Angriff des israelischen und US-Regimes auf Iran stellt einen eklatanten Bruch des Völkerrechts dar.
Ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags betont ebenfalls das Fehlen einer völkerrechtlichen Rechtfertigung – u.a.:
Nach Art. 51 und Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta lässt sich kein rechtlicher Rahmen für diese Angriffe erkennen.
Die Ausweitung des Selbstverteidigungsrechts auf präventive Angriffe ist eine gefährliche Praxis, die die internationale Rechtsordnung schwächt.
Schweigen hierzu untergräbt das Völkerrecht und die regelbasierte Ordnung.
Angesichts dieser klaren Realität ist es befremdlich, dass manche es vorziehen, auf der falschen Seite der Geschichte zu stehen – anstatt wiederholte Völkerrechtsverstöße klar zu verurteilen. Die Geschichte wird urteilen.