Erklärung des Außenministeriums der Islamischen Republik Iran
Vorgehen der drei europäischen Länder sowie der USA ist illegal und unbegründet.
Die militärischen Angriffe des zionistischen Regimes und der USA auf Irans Nuklearanlagen zwischen dem 13. und 24. Juni 2025 sowie die begleitende Unterstützung der drei europäischen Länder für die Aggressoren stellen den Höhepunkt ihrer groben JCPOA-Verstöße und ihres klar erkennbaren Handelns in böser Absicht dar.
Erklärung des Außenministeriums der Islamischen Republik Iran zu dem Versuch von drei europäischen Ländern und den USA bezüglich der Wiedereinsetzung aufgehobener Resolutionen des UN-Sicherheitsrats gegen Iran
Das Außenministerium der Islamischen Republik Iran betrachtet das Vorgehen der drei europäischen Länder – Großbritannien, Deutschland und Frankreich – sowie der USA, die den Streitbeilegungsmechanismus des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (JCPOA) und der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats missbrauchen, um zuvor aufgehobene Resolutionen gegen Iran wieder einzusetzen, als illegal und unbegründet.
Es betont, dass die Resolution 2231 und die damit verbundenen Beschränkungen des friedlichen iranischen Nuklearprogramms mit Ablauf des vorgesehenen Datums, dem 18. Oktober 2025, als abgeschlossen zu betrachten sind.
Die drei europäischen Länder haben unter Druck und Anstiftung der USA den sogenannten Snapback-Mechanismus ausgelöst, obwohl sie selbst ihre JCPOA-Verpflichtungen über längere Zeit erheblich und fortgesetzt nicht erfüllt haben – was einen „groben Vertragsbruch“ darstellt – und dabei das Streitbeilegungsverfahren missbraucht.
Zugleich haben sie das Völkerrecht und das Nichtverbreitungsregime eklatant verletzt, insbesondere Artikel 2(4) der UN-Charta, indem sie die militärische Aggression des zionistischen Regimes und der USA gegen Irans friedliche, unter JCPOA und IAEA-Sicherungsmaßnahmen stehende Nuklearanlagen ausdrücklich oder stillschweigend unterstützten.
Dieses Vorgehen stellt eindeutige Verstöße sowohl gegen den JCPOA als auch gegen die Resolution 2231 dar. Ebenso wie die USA haben auch die europäischen Parteien in böser Absicht gehandelt, indem sie wiederholt gegen Wortlaut und Geist des JCPOA verstoßen und keinerlei ernsthafte Bemühungen zur Streitbeilegung unternommen haben.
Der Versuch, aufgehobene Resolutionen wiederzubeleben, ist nicht nur rechtlich haltlos und unvertretbar, sondern auch ethisch und logisch inakzeptabel. Das friedliche Nuklearprogramm der Islamischen Republik Iran wurde in der Resolution 2231 und ihrem Anhang, dem JCPOA, umfassend geregelt; der darin festgelegte Zehnjahreszeitraum muss am 18. Oktober 2025 als beendet gelten.
Die drei europäischen Länder haben bei der Verfolgung dieser Frage die Bestimmungen der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats nicht eingehalten. Operativer Absatz 11 der Resolution 2231 legt klar fest, dass der Sicherheitsrat „die Ansichten der betroffenen Staaten berücksichtigen muss“. Bedauerlicherweise hat der Ratspräsident – trotz der eindeutigen Positionen anderer JCPOA-Mitglieder, insbesondere Irans, Chinas und der Russischen Föderation – unter Druck des europäischen Trios und der USA den Entwurf rechtswidrig zur Abstimmung gestellt. Wie in dem gemeinsamen Schreiben der Außenminister Chinas, Irans und Russlands vom 28. August 2025 hervorgehoben, kann der Sicherheitsrat nicht auf Grundlage der fehlerhaften Notifizierung der drei europäischen Länder handeln. Jede Handlung, die der Resolution 2231 widerspricht oder mit ihr unvereinbar ist, kann für die UN-Mitgliedstaaten keine rechtlichen Verpflichtungen begründen.
Dementsprechend weist die Islamische Republik Iran den Anspruch der drei europäischen Länder und der USA auf Wiedereinsetzung der unter der Resolution 2231 im Jahr 2015 aufgehobenen Resolutionen entschieden zurück. Iran betont, dass für die UN-Mitgliedstaaten, einschließlich der Islamischen Republik Iran, keinerlei Verpflichtungen aus den Bestimmungen oder Mechanismen der aufgehobenen Resolutionen entstehen. Alle Staaten müssen davon absehen, diese rechtswidrige Situation anzuerkennen, die im Widerspruch zu Resolution 2231 steht. Die grundsätzliche Position der Islamischen Republik Iran in dieser Frage wurde mit einem Schreiben vom 27. September 2025 offiziell an den UN-Generalsekretär übermittelt.
Es sei daran erinnert, dass die Islamische Republik Iran in den vergangenen zwei Jahrzehnten wiederholt ihre Bereitschaft zu Dialog und Diplomatie bei der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit ihrem friedlichen Nuklearprogramm unter Beweis gestellt hat. Iran war stets bereit, eine rationale und faire Lösung zu finden, die die Rechte und Interessen des iranischen Volkes auf die friedliche Nutzung der Kernenergie wahrt und zugleich Transparenz und Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Charakter der Nuklearaktivitäten gewährleistet.
In diesem Zusammenhang hat Iran die JCPOA-Bestimmungen von 2015 bis 2019 vollständig umgesetzt – bis ein Jahr nach dem rechtswidrigen Austritt der USA – und seine Abhilfemaßnahmen seit Mai 2019 gemäß den Artikeln 26 und 36 des JCPOA so gestaltet, dass eine sofortige Rückkehr zu seinen Verpflichtungen möglich gewesen wäre, falls die europäischen Parteien und die USA die ihren wieder aufgenommen hätten.
In den letzten vier Jahren hat Iran zahlreiche Initiativen und Vorschläge für eine vollständige Umsetzung der JCPOA-Verpflichtungen aller Parteien oder für eine neue Verständigung zur Lösung der Probleme rund um sein Nuklearprogramm vorgelegt. All diese Bemühungen sind am mangelnden Ernst und der fehlenden guten Absicht der drei europäischen Länder und der USA gescheitert.
Die militärischen Angriffe des zionistischen Regimes und der USA auf Irans Nuklearanlagen zwischen dem 13. und 24. Juni 2025 sowie die begleitende Unterstützung der drei europäischen Länder für die Aggressoren stellen den Höhepunkt ihrer groben JCPOA-Verstöße und ihres klar erkennbaren Handelns in böser Absicht dar.
Zweifellos bringt die verbrecherische Handlung der militärischen Aggression gegen Iran – die zur Märtyrertod und Verletzung zahlreicher iranischer Bürger, zur Zerstörung von Nuklearanlagen und zur Beschädigung lebenswichtiger nationaler Infrastruktur führte – nicht nur strafrechtliche Verantwortung für die Täter und Drahtzieher dieses Verbrechens mit sich, sondern begründet auch die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Aggressorstaaten für international rechtswidrige Handlungen. Die Islamische Republik Iran wird alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, um die Täter strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen sowie Entschädigung zu verlangen.
In den vergangenen zwei Monaten hat die Islamische Republik Iran erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Missbrauch des Streitbeilegungsmechanismus des JCPOA durch die drei europäischen Länder zu verhindern. Diese Bemühungen umfassten u. a. den Abschluss einer Verständigung mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) am 9. September 2025 sowie die Einreichung konstruktiver und rationaler Vorschläge zu diesem und anderen Fragen im Zusammenhang mit Irans Nuklearprogramm. Diese Initiativen scheiterten jedoch an der Missachtung und den überzogenen Forderungen der drei europäischen Länder und der USA.
In Wirklichkeit haben die drei europäischen Länder und die USA, anstatt den notwendigen Raum für Diplomatie und Engagement zu schaffen, den Weg der Konfrontation und Eskalation gewählt. Sie glauben irrtümlicherweise, durch die Taktik der Wiederbelebung aufgehobener Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ein neues Druckmittel zu gewinnen. Die Islamische Republik Iran wird die Rechte und nationalen Interessen Irans entschieden verteidigen, und jede Maßnahme, die darauf abzielt, diese Interessen zu schädigen, wird mit einer angemessenen und entschlossenen Reaktion beantwortet werden.