Die Ständige Vertreterung der I.R. Iran bei den Vereinten Nationen
Okt. 2023: Rest der Beschränkungen gemäß der Resolution 2231 aufgehoben.
Am 18. Okt.2013 endete gemäß der Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinigten Nationen der Rest aller zu Unrecht auferlegten Beschränkungen der Aktivitäten, u.a. bezüglich ballistischer Raketen. Die Ständige Vertreterung der I.R. Iran bei den Vereinten Nationen hat diesbezüglich eine Erklärung veröffentlicht und schreibt dazu:
„Am gestrigen Tag, dem 18. Oktober 2023, wurden alle zu Unrecht auferlegten Beschränkungen des UN-Sicherheitsrats für Transfers und Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen in den/aus dem Iran sowie das Einfrieren von Vermögenswerten und Finanzdienstleistungen für Personen/Organisationen auf der Liste 2231 automatisch aufgehoben.Gemäß Artikel 25 der UN-Charta hat jeder UN-Mitgliedstaat tragen die Verantwortung, die Aufhebung der Beschränkungen gemäß der Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen einzuhalten. Die Beibehaltung oder Verhängung einseitiger restriktiver Maßnahmen gegenüber der Zusammenarbeit Irans mit anderen Nationen bei Aktivitäten, die einst durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingeschränkt wurden, ist ein eklatanter Verstoß gegen die Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.”
Erklärung der Ständigen Vertreterung der I.R. Iran bei den Vereinten Nationen finden Sie bitte im Anhang.