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Gesundheitsverordnungen für die Einreise in die IslamischeRepublik Iran auf demLuft-, Land- und Seeweg
Gesundheitsverordnungen für die Einreise in die IslamischeRepublik Iran auf dem Luft-, Land- und Seeweg
Gesundheitsverordnungen für die Einreise in die Islamische Republik Iran auf dem Luft-, Land- und Seeweg     Mitteilung An alle Personen, die in die Islamische Republik Iran einreisen   Zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus werden die folgenden Bedingungen für die Aufnahme von Passagieren, die auf internationalen Flügen in die Islamische Republik Iran einreisen, bekanntgegeben: Vor dem Flug müssen Passagiere eine Verpflichtungserklärung ausfüllen und bei der Einreise den zuständigen Verantwortlichen vorlegen. Alle Passagiere, die älter als 2 Jahre sind, müssen sich bei Flügen nach Iran 96 Stunden vor dem Flug einem PCR-Test unterziehen und bei der Einreise Vertretern der Gesundheitsbehörde an der Grenze eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis des Corona-Tests in englischer Sprache übergeben. Dieses Screening-Verfahren wird für alle Passagiere bei der Einreise durchgeführt. Falls bei Passagieren mit iranischer Staatsangehörigkeit Infektions-Verdacht besteht, müssen sie sich nach dem Ausfüllen der Verpflichtungserklärung 14 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben. Bei Verdacht bei Reisenden mit nichtiranischer Staatsangehörigkeit werden diese Personen an vom Gesundheitsministerium festgelegte Orte gebracht, wo sie sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Die Kosten für den Aufenthalt tragen die Reisenden. Falls Einreisende bei der Einreise kein Gesundheitszeugnis und keinen Corona-Test vorweisen, werden iranische Staatsbürger(innen) an vom Gesundheitsministerium festgelegte Orte gebracht, wo sie sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Die Kosten für den Aufenthalt und den Test tragen die Reisenden selbst. Reisenden mit nichtiranischer Staatsangehörigkeit wird, falls sie kein Gesundheitszeugnis und keinen Corona-Test vorweisen können, die Einreise verweigert und sie werden abgeschoben. Dieses Rundschreiben wird an alle in- und ausländischen Fluggesellschaften übermittelt, und die o.a. Regelungen treten am Samstag, den 01. August 2020 (11. Mordad 1399) in Kraft.       
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